Rechtsanwälte Hagen und Gevelsberg

16.12.2020

Homeoffice in Zukunft der Regelfall?

Stand: 09.12.2020 

Homeoffice ist in einigen Bereichen bereits fester Bestandteil des Arbeitslebens. Vor allem mit der Corona-Pandemie stieg jedoch die Relevanz des Homeoffice auch in zusätzlichen Bereichen und gleichzeitig auch das Bedürfnis nach gesetzlicher Regelung.  

So legte Arbeitsminister Hubertus Heil einen Gesetzesentwurf für ein „Mobile-Arbeit-Gesetz“ zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung vor.  

Die Grundzüge des Entwurfs sind folgende:  

  • Recht auf Erörterung des Wunsches nach regelmäßiger mobiler Arbeit mit dem Arbeitgeber  
  • Austausch und vor allem Eingehen des Arbeitgebers auf die konkret gewünschte Ausgestaltung der mobilen Arbeit 
  • Bei Ablehnung bedarf es einer schriftlichen Begründung innerhalb von 2 Monaten vom Arbeitgeber 

Ob das Gesetz mit all diesen Grundzügen zustande kommt, bleibt abzuwarten.  

Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts, muss die Regelung auch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. 

Entgegen des ursprünglichen Entwurfes soll es keinen pauschalen Anspruch auf Homeoffice geben, vielmehr sollen Arbeitnehmer, die regelmäßig mobil arbeiten möchten, dem Arbeitgeber Beginn, Dauer, Umfang und Verteilung der mobilen Arbeit spätestens zwei Monate vor Beginn dieser mitteilen. Die Tätigkeit soll an einem geeigneten Ort stattfinden.  

Dabei trifft den Arbeitgeber eine Erörterungs- und Erklärungspflicht, bei dessen Vernachlässigung die mobile Arbeit für maximal 6 Monate als festgelegt gelten soll. Reagiert der Arbeitnehmer also nicht auf den Wunsch nach Homeoffice, so kann der Arbeitnehmer trotzdem für 6 Monate in Homeoffice tätig werden. Wird der Wunsch jedoch ordnungsgemäß durch den Arbeitgeber abgelehnt, so kann ein erneuter Antrag auf Homeoffice nach frühstens 4 Monaten gestellt werden. 

Auch bestanden weitere Lücken in Bezug auf Homeoffice, die durch die Regelung geschlossen werden sollen:  

  • Versicherungsschutz 

So beinhaltet das Gesetz die Regelung, dass Arbeitnehmer*innen, die von zu Hause aus oder an einem anderen Ort außerhalb der Unternehmensstätte arbeiten, im gleichen Umfang Versicherungsschutz, wie bei einer Tätigkeit in der Unternehmensstätte, genießen. 

  • Arbeitsschutz im Homeoffice  

Der Arbeitgeber muss damit auch weiterhin eine Gefährdungsbeurteilung führen und folglich prüfen, ob der Arbeitsplatz im Homeoffice die Gesundheit beeinträchtigt. 

  • Möglichkeit eigener Regelungen zu mobiler Arbeit durch Tarifvertrags- Betriebsparteien 
  • Tägliche Erfassung der gesamten Arbeitszeit bei regelmäßiger mobiler Arbeit, um Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben aufrechtzuerhalten. 

 

Zusätzlich zieht Heil in Erwägung, eine steuerliche Pauschale für das Homeoffice einzuführen. Bisher sind die Möglichkeiten des Absetzens bloß auf ein Arbeitszimmer beschränkt, welches jedoch die wenigsten tatsächlich haben werden. Eine Pauschale stelle den unkomplizierteren und realitätsnächsten Weg dar. So haben sich SPD und Union auf gewisse Eckpunkte der Homeoffice-Pauschale geeinigt, die noch mit dem Jahressteuergesetz Ende dieses Jahrs beschlossen werden soll.  

So soll Arbeitnehmer*innen möglich sein, eine Pauschale von 5 Euro pro Tag in Homeoffice geltend zu machen. Die Anzahl der Tage soll jedoch beschränkt werden. Die Pauschale ist in ihren Einzelheiten noch nicht beschlossen.  

Das Gesetzesvorhaben ist eindeutig zu begrüßen. Im Rahmen der Digitalisierung und vor allem der Corona-Pandemie wurde die Stimme nach Regelungen zum Homeoffice immer lauter.  

Haben Sie Fragen zum Homeoffice oder generell zum Arbeitsrecht? 

Gerne steht Ihnen  

Pinkvoss, Dahlmann und Partner PartG mbB 

Fachanwalt für Arbeitsrecht  

Hans-Christian Freier 

Bergstraße 94 

58095 Hagen  

Tel.: 02331 / 91 67 – 17 

Mail: freier@pd-partner.de  

Jederzeit helfend zur Seite.

 

Wir sind gerne für Sie da.

STANDORT HAGEN

Bergstraße 94
58095 Hagen

Tel.: 02331/91 67 - 0
Fax: 02331/91 67 - 69

hagen@pd-partner.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Donnerstag
09:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
09:00 bis 14:30 Uhr

Termine nach Vereinbarung
möglich

STANDORT GEVELSBERG

Mittelstraße 3
58285 Gevelsberg

Tel.: 02332/55183-0
Fax: 02332/55183-20

gevelsberg@pd-partner.de