Gerade im Hinblick auf die vermehrten Risiken des Alltags, aber auch im Hinblick auf die aktuelle Situation rund um das Corona-Virus kann es geboten sein, die eigene aktuelle Situation zu beurteilen und Vorsorge zu treffen. In Abhängigkeit von der persönlichen Situation kann es sinnvoll sein, seinen Nachlass detailliert testamentarisch zu regeln. Andererseits können auch Fragen wie die der Firmennachfolge dringend klärungsbedürftig sein.
Mit dem Erbrecht befassen sich vor allem ältere Menschen, die ihre Besitztümer unter der Familie / Verwandtschaft aufgeteilt wissen wollen oder auch Unternehmer, die sich Gedanken um einen Nachfolger machen.
Wir beraten und vertreten in diesem Bereich sowohl Unternehmen im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge, aber auch Privatpersonen bei Gestaltung und Erstellung von Testamenten.
Fragen, die vielen im Zusammenhang mit dem Erbrecht durch den Kopf gehen werden, sind u. a.:
Oftmals ist man gut beraten, sich bei solchen oder ähnlichen Fragen an einen Rechtsanwalt zu wenden. Ohne das nötige Wissen um die rechtlichen Details, die es zu beachten gilt, ist ein Vorgehen auf eigene Faust oft nicht sonderlich erfolgversprechend.
In diesem Zusammenhang sollte ebenfalls an eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gedacht werden. Denn ist der Virus da, so könnten diese Dokumente äußerst hilfreich sein und somit noch vor dem Testament Wichtigkeit erlangen. Informationen zum Thema der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie hier: https://www.pd-partner.de/News/Vollmacht-Patientenverfuegung/detail.121.html.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Erben und Vererben haben, so stehen wir, Notare
Achim Dahlmann
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Tel: 02332 / 551830,
Ralf Pinkvoss und Martin Schütz,
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