Rechtsanwälte Hagen und Gevelsberg

27.05.2020

Corona: Endlich raus- Doch für welchen Preis?! Stand 25.05.2020

Endlich ist es soweit! Nach langer Zeit öffnet nun auch wieder die Gastronomie.

Doch unter welchen Bedingungen dürfen Restaurants, Bars und Cafés öffnen?

Tatsächlich müssen der Gastronomie zugehörige Betriebe strenge Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einhalten. Dazu gehört auch, dass die Kontaktdaten der Gäste aufgenommen werden.

So gilt für NRW, dass Name und weitere Kontaktdaten jeweiliger Kunden des Betriebs in einer Liste festzuhalten sind, um Infektionsketten zu verhindern. Daneben ist auch der Zeitraum des Aufenthaltes in der Innen- und Außengastronomie aufzunehmen.

Zu beachten ist, dass die Listen zur Nachverfolgung von Personenkontakten nicht für jedermann frei zugänglich gemacht werden dürfen. Neben den Vorgaben zur Verhütung einer Corona-Infektion besteht weiterhin der Datenschutz.

Weiter sollten die Listen oder Auszüge aus diesen nur an Dritte, wie dem Gesundheitsamt, übermittelt werden, wenn ausschließlich schriftlich danach gefragt wurde. Zusätzlich sollen die Daten auf einem sicheren Übertragungsweg übermittelt werden.

Auch die Verwertung der Daten ist beschränkt. So darf diese nur innerhalb des auf der Liste angegebenen Zeitraums geschehen. Wichtig ist, dass in jedem Fall der Gast über die Erhebung der Daten aufzuklären ist, Art. 13, 14 DS-GVO. Weigert sich ein Gast, sich in die Liste einzutragen, so ist ihm im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zum Lokal zu verwehren.

Ist dies sinnvoll oder werden hier die Grenzen der Privatsphäre überschritten?

Tatsächlich kommt einem ein mulmiges Gefühl, wenn man darüber nachdenkt bei jedem Besuch eines Lokals anzugeben, dass man da war und dann auch noch wie lange.

Jedoch erscheint dies plausibel, um Infektionsketten zu vermeiden. Letztendlich bleibt abzuwarten, wie lange man mit einem mulmigen Gefühl nun Essen oder Trinken gehen muss.

Bitte beachten Sie, dass täglich neue Regelungen von einzelnen Ländern erlassen werden. Der Inhalt des vorstehenden Textes kann insofern morgen schon wieder überholt sein. Gleichwohl werden wir versuchen, Sie stets auf dem Laufenden zu halten.

Bei Fragen rund um den Datenschutz steht Ihnen recht gerne unser Anwalt der Kanzlei

Pinkvoss, Dahlmann und Partner

Rechtsanwalt Hans-Christian Freier

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58095 Hagen

Tel.: 02331/9167 – 17, Fax: 02331/9167 – 69

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