Während der Corona-Pandemie und den einhergehenden Lockdowns fühlen sich viele Menschen einsam und suchen Trost und Gesellschaft auf den vielen Sozialen Netzwerken, die heutzutage bestehen.
So kommt es nicht selten zum sogenannten „Love-Scamming“.
Man tritt mit einer Person in Kontakt (Scammer), welche einem die große Liebe vorspielt. Typisch ist das Überschütten mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeiten, mit dem Ziel am Ende Geld vom Opfer zu erhalten. So wird, nach dem Vertrauensaufbau, behauptet, man stecke in finanziellen Schwierigkeiten oder man sei sterbenskrank und bräuchte die entsprechenden Medikamente.
Das Scamming stammt zum Großteil aus Westafrika. Die Betrüger können entweder sehr gut englisch/deutsch oder nutzen kostspielige Übersetzungsprogramme, um nicht enttarnt zu werden.
Das emotional abhängige Opfer soll so dazu gebracht werden, entsprechende Geldsummen zu zahlen oder bestimmte Handlungen vorzunehmen.
So sollten in einem Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main 4.700€ übergeben werden, doch war das Opfer glücklicherweise noch nicht blind vor Liebe. Anders verhielt es sich im Jahre 2018, als sich der Scammer als amerikanischer Soldat ausgegeben hatte und das Opfer aus Liebe 380.900€ an diesen überwies.
Doch wie kann dies geschehen?
Ein kurzer Chat oder eine nette Mail reichen für den Erstkontakt. Die Scammer sind auf der Suche nach ihren Opfern und legen während des Kontakts eine ungewöhnliche Lebensgeschichte zugrunde. Gestohlene Fotos werden als Profilfotos verwendet und falsche Berufe wie auch Wohnorte angegeben. Die Scammer binden sich dermaßen in das alltägliche Leben des Opfers ein, dass sie unverzichtbar für dieses werden – ohne dass es jemals zu einem Treffen kommt.
Neben Geld ist sind auch Ausweispapiere wertvoll für die Betrüger. In der vermeintlichen Absicht ein gemeinsames Konto zu eröffnen, soll das Opfer dem Betrüger die Kopie seines Ausweises oder Reisepasses zukommen lassen. Mithilfe dieser Kopie können in Westafrika gefälschte Ausweise leicht hergestellt werden.
Jedoch kann die Online-Bekanntschaft durch Eingabe des Namens und dem Zusatz „Scammer“ bei einer Suchmaschine enttarnt werden.
Seien Sie trotzdem vorsichtig mit wem Sie im Netz chatten! Nicht nur im Bereich der Liebe wird das Scamming betrieben, sondern auch wenn es um den Traumjob, die Traumwohnung oder gefälschte Schecks geht.
Problematisch ist am Scamming, dass der Erstkontakt bis zu der ersten finanziellen Einbuße keine strafbare Handlung, sondern viel eher eine straffreie Vorbereitungshandlung darstellt. Eine Anzeige wegen Betrugs kann daher erst nach finanzieller Einbuße erhoben werden.
Halten Sie die Augen offen, während Sie im Internet Bekanntschaften knüpfen. Sollte es jedoch bereits zu Schädigungen gekommen sein, so ist ein fachkundiger Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
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