Rechtsanwälte Hagen und Gevelsberg

10.06.2021

Kontroverse Urheberrechtsnovelle beschlossen

Im Zusammenhang mit den heutigen Sozialen Medien und der Verbreitung verschiedenster Inhalte innerhalb der einzelnen Plattformen, stellt sich immer öfter die Frage nach der Schutzwürdigkeit der Urheber.

Gegenüber großen Plattformen wie Facebook, Tik Tok und Instagram, befindet sich der einzelne Urheber in einer schwachen Position.

Mit der vom Bundestag beschlossenen Urheberrechtsreform sollen nun die Rechte der Urheber gestärkt und ausgeweitet werden.

Geplant ist, dass Plattformen für zukünftig unrechtmäßig hochgeladene Inhalte haften. Ziel der Reform ist es, das geltende Urheberrecht somit dem heutigen Gebrauch im Internet anzupassen. Stellen Nutzer zukünftig also urheberrechtlich geschützte Werke wie Texte, Bilder bzw. Videos, unerlaubt oder ohne Lizenzvereinbarung online, soll der jeweilige Plattformbetreiber dafür haften. Die urheberrechtliche Verantwortlichkeit der Sozialen Plattformen soll in den Fokus der Reform rücken und die Position der Urheber verbessern.

So sind kreative Inhalte, die von Nutzern der Plattformen geteilt werden, von den Plattformen zu lizenzieren. Eine solche Lizenz ist vom Urheber zu erteilen und beinhaltet die Erlaubnis zur Verwendung und Verwertung des geschützten Werks.

Eine weitere Anpassung des Urheberrechts an die Internetnutzung soll in besonderen Regelungen der öffentlichen Wiedergabe liegen. Zum Schutze der Kunst- und Meinungsfreiheit erlaubt der Gesetzesentwurf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, insbesondere zum Zwecke des Zitats, der Parodie, Pastiche oder Karikatur. Um Blockierungen durch technische Maßnahmen wie Upload-Filter zu vermeiden, sollen die Kreativen und Urheber für lizenzierte Nutzungen einen direkten Vergütungsanspruch gegen die Plattformen erhalten.

Dies soll auch für kurze Ausschnitte aus Ton, Video oder Text gelten. Die Film- und Medienbranche kritisiert dies stark, da ihrer Auffassung nach wirtschaftliche Nachteile für die Branche und Urheber entstünden. Die Regelung verblieb trotzdem im Gesetzentwurf.

Darüber hinaus sind auch Anpassungen im Urhebervertragsrecht und im Leistungsschutzrecht des Presseverlegers vorgesehen. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger sowie der Verband Deutscher Zeitungsverleger begrüßen diese Regelungen in Anbetracht der journalistischen Ausbeutung. Die angemessene Beteiligung an Einnahmen, die Digitalanbieter mit der Nutzung redaktioneller Inhalte Dritter erzielen, ist wegweisend für die Zukunft des digitalen Journalismus.

Kritisiert wird von Gewerkschaften lediglich, dass ein Verbandsklagerecht weiterhin verwehrt bleibt. Urheber müssen nach wie vor individuell vor Gericht ziehen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Zusammenfassend stellt der Gesetzentwurf einen Schritt in die richtige Richtung dar. Das Urheberrecht und der Schutz der Urheber werden dem digitalen Zeitalter und der vielfältigen Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte auf Sozialen Plattformen angepasst.

Letztlich ist jedoch in Frage zu stellen, ob die Umsetzung des Gesetzesentwurfs bei der Masse an Inhalten realisierbar ist. Dies wird erst nach in Kraft treten des Entwurfs zu beantworten sein.

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